Die Selbstbeteiligung in Höhe von 3 € muss ab dem 30. Juni 2022 entrichtet werden, wenn man sich vor dem Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum, vor dem Besuch einer vulnerablen Person oder bei Warnung durch die Corona-Warn-App testen lassen will.
EIN NACHWEIS IST ZU ERBRINGEN! (z.B. Konzertkarte, etc)